Eine Unfallstelle bei einem Unfall ist immer mit einem Warndreieck abzusichern.
Das Warndreieck soll innerorts in 50 Metern Entfernung stehen.
Das Warndreieck soll auf AUtobahnen in 200 Metern Entfernung stehen.
Das Warndreieck soll innerorts in 50 Metern Entfernung stehen.
Gegebenenfalls ist der Ort des Warndreiecks nicht allein durch die Entfernung sondern auch nach den Gegebenheiten zu wählen.
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