Wie kann man ein Kind vom Schulbesuch zurückstellen?
Das Kind muss vor dem ersten Schulbeginn schulpflichtig sein.
Es müssen bei zwei Erziehungsberechtigten beide zustimmen.
Bei Verhinderung muss eine entsprechende Vollmacht vorliegen.
Der Zeitpunkt für die Zurückstellungsbeantragung ist der Schulbeginn.
Der Wunsch nach einer Zurückstellung wird beim Schulleiter formlos, schriftlich beantragt.
Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
Das Kind hat einen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand, der nicht erwarteten lässt, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Wesentliches Kriterium ist die hier das Ergebnis der Schulaufnahmeuntersuchung.
Beim Kind wurde bei der Schulaufnahmeuntersuchung ein geistiger und körperlicher Entwicklungsstand festgestellt, der nicht erwarteten lässt, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Es findet ein Gespräch mit dem Schulleiter statt.
Die endgültige Entscheidung trifft der Schulleiter.
Bei einer Zurückstellung erfolgt dann die Einschulung automatisch mit dem darauffolgendem Schuljahresbeginn.
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