Grundbuch herstellen
Wie ist das Grundbuch gegliedert?
Das Grundbuch unterteil sich in Abteilungen.
1. Aufschrift bzw. Deckblatt:
Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
2. Bestandsverzeichnis:
Hier werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Nutzungsart, Lage und Grösse.
3. Abteilung 1:
Hier sind die Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumübergangs. Mögliche Gründe sind Vererbung, Übereignung (die so genannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
4. Abteilung 2:
Enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
5. Abteilung 3:
Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
Grundbuch verwenden
Wofür kann man Grundbücher verwenden?
Das Grundbuch gibt Ausküfte zu Grund und Boden.
Veräderungen müssen umgeschrieben werden.
Es sind dort folgende Angaben gemacht:
Eintrag des Besitzers.
Lage des Grundstücks.
Grösse des Grundstücks.
Nutzung des Grundstücks.
Belastungen durch Hypotheken.
Rechte Dritter am Grundstück: Wegerecht, Leitungsrecht, Fensterrecht.