Das Fernlicht darf laut Strassenverkehrsordnung maximal 1200 mm über dem Boden angebracht sein.
Dabei wird der höchte Punkt der Lichtaustrittsfläche genommen.
Nur mit Ausnahmegenehmigungen ist ein höher angeordnetes Fernlicht erlaubt.
Der Reflektor am Scheinwerfer ist stumpf, so dass das Licht nicht mehr gut reflektiert wird.
Das Scheinwerferglas ist verschmutzt.
Die Scheinwerferbirne ist verschmutzt.
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